Geschäftsbedingungen
der Firma RTC Furstler - Sound & Light - KG:
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit
auch fur alle kunftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrucklich vereinbart werden. Mit Bestellung, gegebenenfalls
mit Unterzeichnung des Lieferscheins, der vom Verkäufer, deren Vertreter
oder des von ihm beauftragten Spediteurs vorgelegt wird, spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese
Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
- Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. An
speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Tage
gebunden. Die Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedurfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax)
Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt fur Ergänzungen, Änderungen
oder Nebenabreden. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach
Auftragseingang die Annahme ab, so gilt diese Bestätigung als erteilt.
- Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten
oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben,
Zeichnungen. Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und
Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der
Auftragsbestätigung ausdrucklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Preise / Zahlungen
- Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem
Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekundigt werden muß.
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in
seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers
genannten Preise zuzuglich der zum Zeitpunkt der Leistung gultigen
Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden zusätzlich
berechnet.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ab Lager
Dornbirn. Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten
fur Verpackung, Transport- und Transportversicherung gehen zu Lasten des
Käufers.
- Skontogewährung hat zur Voraussetzung, daß das Konto des Verkäufers
sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur
der Warenwert ohne Fracht.
- Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt
zahlungshalber und bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Diskont,
Wechselspesen und -kosten trägt der Käufer.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt,
Verzugszinsen mit 4% p.a. uber dem Diskontsatz der Österreichischen
Nationalbank zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der
Käufer eine geringere Belastung nachweist.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei
Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest ist der Verkäufer
berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszufuhren. Alle
offenstehenden - auch gestundete - Rechnungsbeträge werden sofort fällig
zu stellen und gegen Ruckgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel,
Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen
wird.
- Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines
Zuruckbehaltungsrechtes aus sämtlichen Geschäften der laufenden
Geschäftsbedingungen. Die Aufrechnung von Gegenfordenungen ist nur
insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung
fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Lieferung erfolgt grundsätzlich per Nachnahme, insofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 4 Versand
- Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese von ihm nicht
ausdrucklich bestimmmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach
billigem Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger
Rucksendungen, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
§ 5 Verpackung
- Soweit in der Preisliste und Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, berrechnen wir anteilige Verpackungskosten.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers
ausdrucklich als voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind, sind
unverbindlich.
- Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich
eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transponmitteln,
behördliche Anordnungen usw, auch wenn sie bei Lieferanten des
Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vetreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zuzuglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfullten teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zuruckzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauern, ist der Käufer
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfullten Teils vom Vertrag zuruckzutreten.
- Sofern sich der Verkäufer wegen Nichteinhaltung verbindlich
zugesagter Fristen und Termine im Verzug befindet, ist ein
Schadenersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen soweit die Verzögerung
nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers, deren
gesetzlicher Vertreter oder deren Erfullungsgehilfen beruht.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 7 Gefahrubergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer uber, sobald die Sendung an die
ausfuhrende Person fur den Transport ubergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden
des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer uber.
- Der Käufer hat die Lieferung sofern auf Transportschäden zu
uberprufen und etwaige Schäden sofort mit Erstellung eines
Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie des Verkäufers
anzuzeigen.